Die Absicherung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum ist kein Detail, sondern essenzieller Bestandteil. Denn überall dort, wo Menschen auf, an oder neben der Baustelle arbeiten, besteht ein erhöhtes Risiko für alle Beteiligten. Auch Verkehrsteilnehmer benötigen im besonderen Maße Schutz und eine klare Beschilderung und korrekte Absperrung. Genau deshalb schreiben die Regelwerke MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97 verbindliche Maßnahmen vor, die für Sicherheit sorgen sollen.
Unsere RSA 21 Schulungen vermitteln die Grundlagen und Anforderungen dieser Vorschriften. Denn wer genau weiß, was erlaubt ist und worauf zu achten ist, reduziert Risiken, schützt sich vor möglichen Haftungsrisiken und gewinnt an Professionalität und Rechtssicherheit.

RSA-Schulungen richten sich an alle Personen, die in irgendeiner Form für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum wie Straßen, Rad- und Gehwege sowie öffentliche Plätze verantwortlich sind – sei es bei Planung, dem Errichten und Betreiben sowie der Kontrolle. Dazu zählen beispielsweise:
Auch Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen wie Bau- und Ordnungsämter zählen ebenso dazu wie Mitarbeiter von Bauhöfen und Straßenmeistereien.
Selbst für Privatpersonen wie etwa Bauherren, Veranstalter von Straßenfesten oder ehrenamtlich Engagierte beim Amphibienschutz kann eine RSA-Schulung sinnvoll oder sogar erforderlich sein, wenn Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden.
Unsere RSA 21 Schulungen erfüllen diese Anforderungen und gelten als zuverlässiger Qualifikationsnachweis bei Behörden, Auftraggebern und im Rahmen von Ausschreibungen. Das Schulungskonzept mit ca. 6 Schulungsstunden plus Pausen entspricht den Vorgaben des MVAS 99 Merkblattes.
Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ – kurz RSA – gibt es bereits seit 1980. Seitdem wurden sie mehrfach überarbeitet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Während frühe Fassungen stark auf technische Details eingingen, legt die aktuelle Version – die RSA 21 – den Fokus auf verkehrsrechtliche Aspekte und praktische Umsetzbarkeit.
Die RSA gliedert sich in vier Teile:
• Teil A – Grundlagen, Definitionen, Verkehrszeichen und Materialien
• Teil B – Sicherung innerörtlicher Arbeitsstellen
• Teil C – Sicherung auf Landstraßen
• Teil D – Sicherung an Autobahnen
Für technische Spezifikationen wie z. B. Maße oder Bauarten von Absperrgeräten gelten ergänzend die ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) sowie die Technischen Lieferbedingungen. Die wichtigsten Inhalte werden in unseren RSA 21 Schulungen systematisch, praxisorientiert und mit Blick auf aktuelle Anforderungen vermittelt.
Schaufelmann GmbH
Sandershäuser Straße 87 b
34123 Kassel
Telefon 0561 81044099
E-Mail: info@rsa-onlineschulungen.de
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