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Online Schulung nach RSA 21, MVAS 99
und ZTV-SA 97

Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Rechtssicher absichern – mit 
fundiertem Wissen

Die Absicherung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum ist kein Detail, sondern essenzieller Bestandteil. Denn überall dort, wo Menschen auf, an oder neben der Baustelle arbeiten, besteht ein erhöhtes Risiko für alle Beteiligten. Auch Verkehrsteilnehmer benötigen im besonderen Maße Schutz und eine klare Beschilderung und korrekte Absperrung. Genau deshalb schreiben die Regelwerke MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97 verbindliche Maßnahmen vor, die für Sicherheit sorgen sollen.

Unsere RSA 21 Schulungen vermitteln die Grundlagen und Anforderungen dieser Vorschriften. Denn wer genau weiß, was erlaubt ist und worauf zu achten ist, reduziert Risiken, schützt sich vor möglichen Haftungsrisiken und gewinnt an Professionalität und Rechtssicherheit.

Arbeiter führen Wartungsarbeiten an einer Ampelanlage gemäß RSA 21 durch

Wer braucht eine RSA 21 Schulung?

RSA-Schulungen richten sich an alle Personen, die in irgendeiner Form für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum wie Straßen, Rad- und Gehwege sowie öffentliche Plätze verantwortlich sind – sei es bei Planung, dem Errichten und Betreiben sowie der Kontrolle. Dazu zählen beispielsweise:

  • Mitarbeitende in Bauunternehmen und Planungsbüros
  • Personen, die mit dem Aufstellen von Beschilderung oder Absperrmaterial betraut sind
  • Verantwortliche in Garten- und Landschaftsbauunternehmen sowie in Handwerksbetrieben wie z.B. Dachdeckereien, Maler- und Fassadenbetriebe und Gerüstbauer

Auch Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen wie Bau- und Ordnungsämter zählen ebenso dazu wie Mitarbeiter von Bauhöfen und Straßenmeistereien.

Selbst für Privatpersonen wie etwa Bauherren, Veranstalter von Straßenfesten oder ehrenamtlich Engagierte beim Amphibienschutz kann eine RSA-Schulung sinnvoll oder sogar erforderlich sein, wenn Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden.

Kundenstimmen

Warum ist der Nachweis so wichtig?

Der Gesetzgeber verlangt: Wer Arbeitsstellen absichert, muss das mit Fachkenntnis tun.
Denn im Ernstfall – etwa bei einem Unfall durch mangelhafte Absperrung – kann fehlende Qualifi kation zu erheblichen rechtlichen und fi nanziellen Konsequenzen führen.

Das Bundesverkehrsministerium hat im Jahr 1999 dafür mit dem MVAS 99 (Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Stra-
ßen) klare Standards defi niert. Dieses Merkblatt legt unter anderem fest:

• Welche Inhalte in einer Schulung behandelt werden müssen, z.B. RSA 21 und ZTV-SA 97

• Für welche Zielgruppen welche Tiefe und Schwerpunkte vorgesehen sind

• Wie ein Qualifi kationsnachweis auszusehen hat

Unsere RSA 21 Schulungen erfüllen diese Anforderungen und gelten als zuverlässiger Qualifikationsnachweis bei Behörden, Auftraggebern und im Rahmen von Ausschreibungen. Das Schulungskonzept mit ca. 6 Schulungsstunden plus Pausen entspricht den Vorgaben des MVAS 99 Merkblattes.

RSA 21: Ein Regelwerk mit Geschichte und Zukunft

Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ – kurz RSA – gibt es bereits seit 1980. Seitdem wurden sie mehrfach überarbeitet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Während frühe Fassungen stark auf technische Details eingingen, legt die aktuelle Version – die RSA 21 – den Fokus auf verkehrsrechtliche Aspekte und praktische Umsetzbarkeit.

Die RSA gliedert sich in vier Teile:

• Teil A – Grundlagen, Definitionen, Verkehrszeichen und Materialien
• Teil B – Sicherung innerörtlicher Arbeitsstellen
• Teil C – Sicherung auf Landstraßen
• Teil D – Sicherung an Autobahnen

Für technische Spezifikationen wie z. B. Maße oder Bauarten von Absperrgeräten gelten ergänzend die ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) sowie die Technischen Lieferbedingungen. Die wichtigsten Inhalte werden in unseren RSA 21 Schulungen systematisch, praxisorientiert und mit Blick auf aktuelle Anforderungen vermittelt. 

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